Wenn die Hochzeitsglocken läuten und es Rosenblüten regnet

Wozu dann einen Ehevertrag?

Ehevertrag. Das klingt furchtbar unromantisch. Vor allem, wenn der Himmel voller Geigen hängt und man sich lieber mit der Zusammenstellung des Hochzeitsmenüs beschäftigen möchte.

Dennoch, wer rechtzeitig klare Regelungen trifft, kann im schlimmsten Fall eine hässliche Auseinandersetzung vermeiden. Rechtsanwältin Nadja Finckh aus Aalen weiß aus ihrer langjährigen Erfahrung, dass im Fall der Fälle niemand einen Rosenkrieg möchte. »Klare Regelungen sind aber auch deshalb notwendig, weil unser heutiges Familienrecht noch aus den 1970er Jahren stammt. Heute wollen oder müssen Frauen in der Regel arbeiten. Doppelverdiener mit nur kurzen Unterbrechungen für die Kindererziehung sind unsere soziale Realität. Dafür eine passende Regelung zu finden, bietet sich ein Ehevertrag an«, so die Expertin. Einen Ehe-Muster-Vertrag gibt es nicht, sodass sämtliche Punkte individuell angepasst werden können. »Wir raten in jedem Fall, Regelungen zu den Vermögensverhältnissen zu treffen. Wie stellen sich die Ehepartner vor, dass mit dem Vermögen, das jeder Ehepartner in die Ehe eingebracht hat, oder mit dem Vermögen, das gemeinsam angeschafft wird, umgegangen werden soll. Soll jeder das behalten, was er eingebracht hat?« Ist nichts vereinbart, leben die Partner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Kommt es zur Scheidung, muss die gegebenenfalls ausgeglichen werden. Eine Regelung zu diesem Ausgleich ist immer dann ratsam, wenn Schulden oder Vermögen vorhanden sind, oder man schon mal verheiratet war. »Ich empfehle auch Regelungen zum Ehegattenunterhalt. Das neue

 

Unterhaltgesetz berücksichtigt in der Regel zuerst die minderjährigen Kinder. Spätestens nach dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes muss sich die Ehefrau schnellstmöglich einen Job suchen. Im Ehevertrag kann beispielsweise festgelegt werden, dass beim Scheitern der Ehe, der Frau für die Betreuung der Kinder zumindest für eine gewisse Zeit, weiter Unterhalt zusteht.«

Ein Ehevertrag muss immer notariell beurkundet werden und er darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. So ist etwa der Unterhaltsverzicht eines kranken und einkommenslosen Partners oder einer schwangeren Ehefrau nicht ohne Weiteres wirksam. Der Notar ist deshalb sogar verpflichtet, die Eheleute über die rechtlichen Grenzen zu belehren. Unwirksame Klauseln darf er nicht beurkunden. Unverheiratete Paare können übrigens auch einen Vertrag mit diesen Inhalten aufsetzen, den Lebenspartnerschaftsvertrag. In einem solchen Vertrag lassen sich auch Regelungen wie Absicherungen nach dem Tode eines Partners vorausschauend treffen. Für einen solchen Vertrag ist es nie zu spät. Einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag kann man auch im Laufe der Ehe schließen, selbst im Hinblick auf eine mögliche Trennung oder Scheidung ergibt es Sinn. »Obendrein ist ein Ehevertrag viel günstiger als eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung. Das Geld, das man sich so spart, kann man besser für einen gemeinsamen Urlaub anlegen. Das ist in jedem Fall romantischer als sich zu streiten.«